Hier die offiziellen Regeln für den Maibaum-Diebstahl
1. Das Objekt der Maibaumdiebesbegierde muss bereits gefällt sein. Ein noch festverwurzelter Baum, von dem lediglich bekannt ist, dass er als Maibaum gewählt wurde, darf nicht entwendet werden.
2. Auch ein bereits gefällter, Aber noch im Wald liegender Baum darf nicht gestohlen werden. Das wäre immer noch Holzdiebstahl.
3. Nach bayrischer tradition darf er nur vor dem Aufstellen selbst geraubt werden und nur, wenn er sich innerhalb des Ortes befindet, in dem er aufgestellt werden soll.
4. Jeder Dorfbewohner kann den Klau stoppen, indem er seine Hand auf den Baum legt und folgende Worte spricht: "Der baum bleibt da." Dann darf der so geschützte Maibaum von den Maibaumdieben nicht mehr angerührt werden.
5. Wenn der Diebstahl noch während des Abtransportes innerhalb der Gemeinegrenzen entdeckt wird, muss der Baum zurückgegeben werden.
6. Erst hinter dem Ortsschild gild das Fruchtbarkeitsstangerl als geklaut.
7. Bereits aufgestellte Maibäume können nicht gestohlen werden.
8. Gestohlene Maibäume müssen später wieder augelöst werden. Dazu begibt sich eine Abordnung der Bestohlenen ztu den Dieben und handelt den Preis aus, der üblicherweise in Naturalien zu entrichten ist.
9. Scheitern die Verhandlungen und wird der maibaum nicht ausgelöst, stellen ihn in Bayern die neuen Besitzer als eine Art Schandmal für das Nachbardorf und als zusätzlichen Segensbringer für ihren eigenen Ort auf. Nach einigen Wochen wird die Beute dann zersägt und versteigert. Oft wird an diesem Schandbaum eine Tafel befestigt, auf der die Maibaumdiebe ihre Entäuschung zum Ausdruck bringen.
Fuzzi